BGB §§ 26, 27 und 58: Satzung und Vertretung im Reitverein
Interne Entscheidung und Vertretung nach außen sind verschiedene Fragen.
Schulpferde, Reitunterricht, Anlage, Turnier und gemeinsamer Ausritt: Welche Vorschrift relevant ist, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen und verständliche Erklärungen für Reitvereine, Verantwortliche und Mitglieder.
Das Register zeigt die in unseren Beiträgen behandelten Gesetze, Regelwerke und ergänzenden Behördeninformationen. Öffnen Sie einen Eintrag und wählen Sie die passende Erklärung. Für welches Land, welche Tätigkeit und welchen Zeitraum eine Regel gilt, erläutert der jeweilige Beitrag.
Tierhalterhaftung, vertragliche Verantwortung und Versicherungsschutz sind verschiedene Fragen. Auch das Reiten im Wald wird nicht durch eine einzige bundesweit einheitliche Regel beantwortet.
Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)
BfDI – Info 1: DSGVO und BDSG im Wortlaut
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Bremisches Waldgesetz (BremWaldG)
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Datenschutz-Grundverordnung: Artikel 6
Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 – Identifizierung und Registrierung von Equiden
Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Landesnaturschutzgesetz SH (LNatSchG)
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 – insbesondere Artikel 1, 3 und 6
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – Lebensmittelhygiene
Verordnung (EU) 2016/429 – Tiergesundheitsrecht
Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 – konsolidierter Text, Artikel 6
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
AO § 14 – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb · AO § 52 – Gemeinnützige Zwecke · AO § 55 – Selbstlosigkeit und zeitnahe Mittelverwendung · AO § 62 – Rücklagen und Vermögensbildung · AO § 64 – Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe · Abgabenordnung · Abgabenordnung (AO): § 55 · Abgabenordnung (AO): § 60 · Abgabenordnung (AO): § 60a · Abgabenordnung (AO): § 61 · Abgabenordnung: § 163 · Abgabenordnung: § 55 · Abgabenordnung: § 57 · Abgabenordnung: § 58 · Abgabenordnung: § 59 · Abgabenordnung: § 60 · Abgabenordnung: § 60a · Abgabenordnung: § 61 · www.gesetze-im-internet.de
AwSV Anlage7 – JGS-Anlagen · AwSV §2 – Begriffe
BauGB § 29 – Begriff des Vorhabens · BauGB § 35 – Bauen im Außenbereich · BauGB §201 – Landwirtschaftsbegriff
Bundesdatenschutzgesetz
BGB § 1922: Erbfolge und Nachlassverbindlichkeiten · BGB § 1967: Erbfolge und Nachlassverbindlichkeiten · BGB § 21 · BGB § 254 · BGB § 26 – Vorstand und Vertretung · BGB § 31a – Haftung von Organmitgliedern · BGB § 31b – Haftung von Vereinsmitgliedern · BGB § 32 – Mitgliederversammlung · BGB § 32 – Mitgliederversammlung und Beschlussfassung · BGB § 40 – Nachgiebige Vorschriften · BGB § 535 – Mietvertrag · BGB § 581 – Pachtvertrag · BGB § 598 – Leihe · BGB § 823 · BGB § 823 – Schadensersatzpflicht · BGB § 830 · BGB § 832 – Haftung des Aufsichtspflichtigen · BGB § 833 · BGB § 833 – Haftung des Tierhalters · BGB § 833 – Tierhalterhaftung · BGB § 834 – Haftung des Tieraufsehers · BGB § 834 – Vertraglich übernommene Tieraufsicht · BGB § 840 · BGB §611 – Dienstvertrag · Bürgerliches Gesetzbuch · Bürgerliches Gesetzbuch: § 32 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 37 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 40 · Bürgerliches Gesetzbuch: § 833 · www.gesetze-im-internet.de
Bundeshaushaltsordnung
BNatSchG § 59 – Zugang zur freien Landschaft · Bundesnaturschutzgesetz
BWaldG § 14 – Betreten des Waldes · Bundeswaldgesetz
DüV §12 – Lagerkapazität · Düngeverordnung
Digitale-Dienste-Gesetz
EStDV § 50 – Zuwendungsnachweis
EStG § 10b – Steuerbegünstigte Zwecke · Einkommensteuergesetz · Einkommensteuergesetz: § 10b
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
Gaststättengesetz – soweit im Land noch anwendbar
Kunsturhebergesetz – Recht am eigenen Bild
Luftverkehrs-Ordnung: § 21h · Luftverkehrs-Ordnung: § 21i
SGB IV § 127 – Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten · SGB IV – Beschäftigung und Statusfeststellung · SGB IV: § 127 – spätere Übergangsregel · SGB IV: § 7 · SGB IV: § 7a
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung · www.gesetze-im-internet.de
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe · www.gesetze-im-internet.de
Straßenverkehrs-Ordnung
TAMG §50 – Anwendung von Tierarzneimitteln · Tierarzneimittelgesetz
TierSchG § 11 – insbesondere Absatz 1 Nr. 8 Buchstabe c und Absatz 5 · TierSchG § 2 – Haltung, Betreuung und Kenntnisse · Tierschutzgesetz
TierSchTrV §1 – Anwendungsbereich · Tierschutztransportverordnung
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Urheberrechtsgesetz · Urheberrechtsgesetz: § 59 · Urheberrechtsgesetz: § 97
Umsatzsteuergesetz: § 1 · Umsatzsteuergesetz: § 12 · Umsatzsteuergesetz: § 4
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Fragen zum Datenschutz
§ 20 NatSchAG M-V: Biotopschutz neben dem Reitweg
§ 22 Absatz 1 NatSchG LSA: Biotopschutz neben dem Reitweg
§ 28 NatSchG Bln in Verbindung mit § 30 BNatSchG: Biotopschutz neben dem Reitweg
Für Vorstände und Verantwortliche: Pferdehaltung, Unterricht, Überlassung von Pferden und Nutzung der Reitanlage nachvollziehbar organisieren und die jeweiligen Rollen unterscheiden.
Für Reitende, Eltern und Reitbeteiligungen: Nachlesen, welche Fragen bei Unterricht, Pferdenutzung, Ausritten und Vereinsveranstaltungen entstehen.
28 Beiträge
KI-generiertes Symbolbild.Interne Entscheidung und Vertretung nach außen sind verschiedene Fragen.
KI-generiertes Symbolbild.Bei einer hybriden Versammlung können Mitglieder vor Ort oder elektronisch teilnehmen.
KI-generiertes Symbolbild.Die Haftungsbegrenzung hängt von Person, Aufgabe, Vergütung und Verschulden ab.
KI-generiertes Symbolbild.Steuerbegünstigung setzt mehr voraus als einen gemeinnützig klingenden Vereinsnamen.
KI-generiertes Symbolbild.Eine nachhaltige selbständige Tätigkeit mit Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.
KI-generiertes Symbolbild.Eine Zahlung wird nicht durch ihre Bezeichnung zur Spende.
KI-generiertes Symbolbild.Steuerfreiheit beantwortet nicht, ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist.
KI-generiertes Symbolbild.Es dürfen nicht vorsorglich alle verfügbaren Daten gesammelt oder an sämtliche Helfenden verteilt werden.
KI-generiertes Symbolbild.Die Erlaubnis, ein Foto aufzunehmen, ist nicht automatisch die Erlaubnis für jede spätere Veröffentlichung.
KI-generiertes Symbolbild.Aufsicht, Kinderschutz und Jugendschutz sind keine einzige pauschale Pflicht.
KI-generiertes Symbolbild.Ein Unfall ist nicht allein deshalb gesetzlich versichert, weil er bei einem Verein geschieht.
KI-generiertes Symbolbild.Es gibt keine einzige Genehmigung, die jedes Vereinsfest und jede Tätigkeit abdeckt.
KI-generiertes Symbolbild.Eine Bewilligung ist an ihren Förderzweck und die konkreten Bedingungen gebunden.
KI-generiertes Symbolbild.Die Bedürfnisse des Pferds und die tatsächliche fachkundige Betreuung sind maßgeblich.
KI-generiertes Symbolbild.Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
KI-generiertes Symbolbild.§ 833 knüpft an einen durch das Tier verursachten Schaden an.
KI-generiertes Symbolbild.Eine Reitbeteiligung macht eine Person nicht automatisch zum Tierhalter.
KI-generiertes Symbolbild.Der Equidenpass ordnet das Tier eindeutig seinen Kennzeichnungs- und Gesundheitsangaben zu.
KI-generiertes Symbolbild.Nicht jede Fahrt mit einem Pferdeanhänger ist automatisch derselbe unionsrechtliche Transportfall.
KI-generiertes Symbolbild.Ein erkennbarer Weg ist nicht automatisch ein freigegebener Reitweg.
KI-generiertes Symbolbild.Für einen konkreten Start kommt es auf Wettbewerb, Ausschreibung, einbezogene Regelwerke und die maßgebliche Fassung an.
KI-generiertes Symbolbild.Eine tierärztlich erforderliche Behandlung und die Zulässigkeit eines späteren Turnierstarts sind verschiedene Fragen.
KI-generiertes Symbolbild.Ein bestehender Stall ist keine pauschale Zulassung jeder Erweiterung oder jeder Art der Mistlagerung.
KI-generiertes Symbolbild.Was bei einer ausgefallenen Stunde oder einer veränderten Nutzung gilt, hängt von der vereinbarten Leistung und dem tatsächlichen Ablauf ab.
KI-generiertes Symbolbild.§ 35 BauGB unterscheidet privilegierte und andere Vorhaben im Außenbereich. Privilegiert bedeutet hier, dass das Gesetz die Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert; eine Baugenehmigung wird dadurch nicht ersetzt.
KI-generiertes Symbolbild.Eine Aufsichtspflicht ergibt sich nicht einfach für jede anwesende erwachsene Person.
KI-generiertes Symbolbild.Eine bundesweite Regel „auf jedem Waldweg erlaubt“ gibt es in dieser Form nicht.
KI-generiertes Symbolbild.Gebietsgrenze, Schutzinstrument und konkrete Nutzungsregel müssen zusammen betrachtet werden.
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Die Beiträge unterscheiden den tatsächlichen Gerichtsfall, seine Begründung und die Bedeutung für andere Vereinssituationen. Entscheidungsdatum und heutiger Einordnungsstand bleiben getrennt.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Im entschiedenen Sportvereinsfall durfte ein Mitglied die E-Mail-Adressen anderer Mitglieder verlangen, um vor einer Abstimmung Gegenpositionen zu erläutern. Die Verweigerung war ein relevanter Beschlussmangel.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der gewünschte Honorarstatus und pädagogische Freiheiten entschieden den Musikschulfall nicht allein. Maßgeblich war die tatsächliche Eingliederung in die Unterrichtsorganisation.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der enge zeitliche Zusammenhang zweier Pferdereaktionen reichte im entschiedenen Fall nicht aus. Das OLG unterschied den Sturz eines Pferdes nach einem Sprung von dessen anschließendem Davongaloppieren.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Reitunterricht, Beherbergung und Verpflegung bilden nicht allein durch ein gemeinsames Ferienangebot eine einheitliche steuerfreie Leistung. Der BFH behandelte grundsätzlich selbständige Leistungen und unterschiedliche Befreiungsvoraussetzungen.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Das VG Hannover bestätigte ein Modellflugverbot für drei Schutzgebiete am Steinhuder Meer. Der amtliche Volltext erklärt, weshalb Luftverkehrsrecht die örtlichen Naturschutzverbote nicht verdrängte.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Ein ausländischer Gemeinnützigkeitsbescheid belegt nicht automatisch die Voraussetzungen des deutschen Spendenabzugs. Im entschiedenen Fall fehlte der ausreichende Nachweis der deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Die Panoramafreiheit erlaubt nicht automatisch Aufnahmen aus jeder technisch erreichbaren Perspektive. Drohnenbilder, die einen geschützten Gegenstand aus der Luft zeigen, können außerhalb der Ausnahme des § 59 UrhG liegen.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Ein Mitgliedsbeitrag kann Gegenleistung für die Bereitstellung von Sportangeboten sein, auch wenn ein Mitglied sie nicht tatsächlich nutzt. Im Originalfall fehlte aber die erforderliche Einordnung als einheitliche oder mehrere selbstständige Leistungen.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Eine zweite Versammlung wird nicht allein durch ihre Bezeichnung beschlussfähig. Im entschiedenen Fall griff eine besondere Satzungsregel: Der Beschlussgegenstand blieb inhaltlich derselbe; wortgleiche Einladungen waren dafür nicht erforderlich.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der BFH wies die Revision zurück: Die Satzung der klagenden IT-Organisation beschrieb keinen hinreichend eigenen steuerbegünstigten Zweck. Auch die Unterstützung öffentlicher Mitglieder trug die beanspruchte unmittelbare Zweckverfolgung nicht. Gegenstand war die formelle Satzungsmäßigkeit, keine pauschale Bewertung aller Kooperationen.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der BFH erklärt zwei Wege für eine ausreichend bestimmte Vermögensbindung. Im Originalfall scheiterte eine zu allgemein gehaltene GmbH-Klausel.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der BFH versagte im entschiedenen GmbH-Fall eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Die fehlerhafte satzungsmäßige Vermögensbindung bestand über ein Jahr; allein das Ausbleiben einer schädlichen Mittelverwendung genügte nicht.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Die gesonderte Unterlassungsklage gegen die Begründung eines Vereinsausschlussantrags war hier unzulässig. Der BGH bestätigte damit weder die Wahrheit des Vorwurfs noch einen allgemeinen Ausschluss des Ehrschutzes.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der BGH bestätigte die Haftung des Reittherapievereins. Die ideelle therapeutische Zweckbestimmung seiner Pferde eröffnete im entschiedenen Fall nicht die Entlastungsmöglichkeit des § 833 Satz 2 BGB.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Die Berufung der verletzten Reitbeteiligung blieb erfolglos. Nicht bewiesen war, dass gerade das Pferd der Beklagten ihre Verletzungen verursacht hatte. Das Urteil entschied deshalb nicht über einen möglichen Haftungsausschluss oder ein Mitverschulden.
KI-generiertes Symbolbild. Fiktive Branchensituation; keine Darstellung des entschiedenen Falls.Der Beklagte haftete im entschiedenen Fall als Erbe der verstorbenen Tierhalterin dem Grunde nach für den Pferdetritt. Die konkrete Schadenshöhe musste das Landgericht nach der Zurückverweisung weiter aufklären. Die bloße Überlassung an eine andere Nutzerin hatte die Halterstellung der Ehefrau nicht beendet.