Gerichtsentscheidung

BGB § 833 und ZPO §§ 447, 448: Wer den Unfall mit genau diesem Pferd beweisen muss – OLG Brandenburg 6 U 34/26

Eine Reitbeteiligte war auf einer Koppel mit mehreren Pferden verletzt worden. Nach einem Unfall ist oft unklar, welches Pferd beteiligt war und wer den Ablauf selbst beobachtet hat. Diese Unterscheidung kann für einen Haftungsanspruch entscheidend werden. Das Urteil des OLG Brandenburg vom 15. September 2026 erklärt, weshalb die Verletzung allein den Beitrag eines bestimmten Pferdes noch nicht belegt. Der Beitrag hilft, eigene Beobachtungen und spätere Schilderungen sauber zu trennen.