Gerichtsentscheidung

AO §§ 57, 59, 60 und 60a: Eigene Zwecke und Kooperationen in der Vereinssatzung – BFH, 20.11.2025, V R 23/23

Wenn der Reitverein mit anderen Organisationen zusammenarbeitet, muss sein eigener steuerbegünstigter Zweck erkennbar bleiben. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hilft, eigene Vereinsarbeit, Mittelweitergabe und Unterstützungsleistungen auseinanderzuhalten. Das erleichtert die Vorbereitung einer fachkundigen Satzungsprüfung, bevor eine neue Kooperation beginnt.