Gerichtsentscheidung

BGB § 823 und Art. 9 GG: Ehrschutz beim Vereinsausschluss im Reitverein – BGH VI ZR 207/22

Im BGH-Urteil vom 20. Juni 2023 (VI ZR 207/22) ging es um einen Veruntreuungsvorwurf in einem vereinsinternen Ausschlussantrag und die Frage, ob die betroffene Person dagegen gesondert auf Unterlassung klagen konnte. Bei einem Ausschlussantrag muss ein Verein Vorwürfe untersuchen können. Für die betroffene Person bleibt zugleich wichtig, wo und zu welchem Zweck eine Anschuldigung geäußert wird. Der Beitrag erklärt die Grenzen einer gesonderten Ehrschutzklage und die Bedeutung eines fairen vereinsinternen Verfahrens. Er hilft, Verfahrensbegründung und öffentliche Verbreitung von Vorwürfen auseinanderzuhalten.