Die Vorschrift kurz erklärt
Bei einer hybriden Versammlung können Mitglieder vor Ort oder elektronisch teilnehmen. Für künftige rein virtuelle Versammlungen sieht das Gesetz einen Mitgliederbeschluss vor. Die konkrete Satzung kann zulässige Abweichungen enthalten; ein Videolink allein erklärt noch nicht die Ausübung der Mitgliedsrechte.

Was bedeutet hybrid, was bedeutet virtuell?
Nach § 32 Absatz 2 kann bei der Einberufung vorgesehen werden, dass Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort elektronisch teilnehmen und ihre weiteren Mitgliedsrechte ausüben. Es gibt weiterhin einen Versammlungsort; die elektronische Teilnahme kommt hinzu. Das ist beispielsweise praktisch, wenn einzelne Mitglieder weiter entfernt wohnen oder wegen Betreuungspflichten nicht anreisen können.
Für künftige virtuelle Versammlungen, bei denen die Mitglieder ohne gemeinsamen Ort elektronisch teilnehmen, sieht das Gesetz einen Beschluss der Mitglieder vor. Die Satzung ist ergänzend zu lesen, weil § 40 BGB Abweichungen von § 32 zulässt. Die Entscheidung über das Format darf deshalb nicht einfach mit dem technischen Kauf einer Videokonferenzlizenz gleichgesetzt werden.
Was müssen Mitglieder vorab wissen?
Bei hybriden oder virtuellen Versammlungen muss in der Einberufung angegeben werden, wie Mitglieder ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Dazu gehören nicht nur Zuhören und Zuschauen, sondern beispielsweise Wortmeldungen und Abstimmungen. Die zuständige Person sollte verständlich erklären, wie der Zugang funktioniert, wann er geöffnet wird und welcher Weg für technische Rückfragen vorgesehen ist.
Nach § 32 Absatz 1 muss der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Berufung bezeichnet sein. Die Einladung ist deshalb auch inhaltlich wichtig. Eine überraschend eingebrachte Entscheidung kann nicht allein dadurch vorbereitet sein, dass alle technisch anwesend sind. Form und Fristen der Einladung ergeben sich zusätzlich aus der Satzung.
Mehrheiten, Satzungsänderung und Umlaufbeschluss
Für gewöhnliche Beschlüsse geht das Gesetz von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus. Satzungsänderungen richten sich nach § 33 und gegebenenfalls zulässigen Satzungsabweichungen. Das Minderheitenrecht aus § 37 betrifft die Einberufung; es ist keine Sondermehrheit für einen beliebigen Antrag. Auch das Austrittsrecht aus § 39 bleibt eine eigene Frage und wird nicht durch eine Videokonferenz ersetzt.
Ein Beschluss ohne Versammlung ist nochmals etwas anderes. Nach der gesetzlichen Regel des § 32 Absatz 3 müssen ihm alle Mitglieder in Textform zustimmen. Eine Mehrheit von Antworten in einer Chatgruppe ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Für abweichende Verfahren ist wiederum die konkrete Satzung maßgeblich.
Was bedeutet Textform? Nach § 126b BGB muss die Erklärung lesbar sein, die erklärende Person nennen und sich auf einem dauerhaften Datenträger unverändert aufbewahren lassen. Eine entsprechend gestaltete E-Mail kann diese Anforderungen erfüllen; eine eigenhändige Unterschrift ist für die Textform nicht erforderlich. Für den gesetzlichen Beschlussweg nach § 32 Absatz 3 bleibt zusätzlich die Zustimmung aller Mitglieder nötig. Textform und erforderliche Zustimmung sind zwei verschiedene Voraussetzungen.
Beispiel und Bedeutung für die Vereinsarbeit
Beispiel: Über eine größere Hallenanschaffung wird hybrid beraten. Eine zugeschaltete Person möchte den Finanzierungsantrag ändern. Der Vorstand erläutert, wie Wortmeldung, Antrag und Abstimmung elektronisch erfolgen können.
Ein gut sichtbares Kamerabild der Halle ersetzt keine Erläuterung der Mitgliedsrechte. Wer ausschließlich virtuell tagen möchte, sollte vorher klären, ob Satzung und vorhandene Beschlüsse diese Form tragen.
Was Vorstand und Mitglieder vorbereiten können
- Einladung mit Tagesordnung und elektronischen Teilnahmewegen abstimmen.
- Redeliste, Änderungsanträge und Abstimmungen vor der Versammlung praktisch erproben.
- Mitgliedern einen erreichbaren Kontakt für fehlende Zugangsinformationen nennen.
Als Mitglied sollten Sie vor Beginn wissen, wie Sie sich zu Wort melden und abstimmen. Fehlen Zugangsdaten oder ist der Ablauf unklar, wenden Sie sich an den in der Einladung genannten Kontakt. Als Vorstand legen Sie fest, wer technische Fragen betreut und wie Anträge für alle Teilnehmenden sichtbar werden.
Passende Vertiefungen
Praktische Umsetzung und Arbeitsmittel
Vorlagen und Downloads
Wählen Sie die passende Fassung und speichern Sie vor dem Bearbeiten eine eigene Kopie.
- Textvorlage herunterladen TXTIn einem Texteditor oder Textprogramm öffnen, Platzhalter durch eigene Angaben ersetzen und unter einem eigenen Namen speichern.
- Vorlage herunterladen DOCXIn Word oder einem kompatiblen Textprogramm öffnen. Zuerst eine eigene Kopie speichern; die Felder am Bildschirm oder im Ausdruck ausfüllen.