Gerichtsentscheidung

AO §§ 55 und 61: Vermögensbindung im Reitverein – BFH, 20.11.2025, V R 10/24

Eine GmbH wollte ihre Gemeinnützigkeit steuerlich anerkennen lassen. Das Finanzamt lehnte dies ab, weil ihr Gesellschaftsvertrag nicht ausreichend genau festlegte, wem das verbleibende Vermögen zugutekommen oder wofür es verwendet werden sollte. Was soll mit dem Vereinsvermögen geschehen, wenn der Verein aufgelöst wird? Diese Regel gehört präzise in die Satzung. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, weshalb eine allgemeine Gemeinnützigkeitsformel dafür nicht immer genügt. Hier erfahren Sie, welche Angaben und Unterlagen bei einer Satzungsprüfung wichtig sind.