Gerichtsentscheidung

§ 59 UrhG: Panoramafreiheit erfasst Drohnenperspektiven nicht ohne Weiteres – BGH, 23.10.2024, I ZR 67/23

Bei einem Drohnenfoto für das Turnierplakat kann auch ein sichtbares Kunstwerk rechtlich wichtig werden. Öffentlich sichtbar bedeutet nicht automatisch frei verwendbar. Ein BGH-Urteil erklärt die Grenzen der Panoramafreiheit bei Luftaufnahmen. Sie erfahren, weshalb Kameraperspektive und konkrete Nutzung vor der Veröffentlichung zu prüfen sind.