Gerichtsentscheidung

§ 833 BGB und § 286 ZPO: Reitunfall: Warum die genaue Ursache entscheidend war – OLG München, 19.09.2024, 24 U 347/24 e

Auf dem Abreiteplatz eines Springturniers stürzte ein Pferd nach einem Sprung und lief anschließend los. Kurz darauf scheute ein anderes Pferd; dessen Reiterin wurde verletzt. Im Streit um Schadensersatz musste geklärt werden, ob das erste Pferd ihren Unfall verursacht hatte. Für einen Anspruch zählt, welcher Ablauf sich tatsächlich belegen lässt. Ein Urteil des OLG München zeigt die Bedeutung der genauen Unfallursache. Sie erfahren, weshalb zeitliche Nähe und eine gesicherte Ursachenkette nicht dasselbe sind.