Erklärbeitrag

BGB §§ 26, 27 und 58: Satzung und Vertretung im Reitverein

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, wer im Reitverein entscheidet und wer ihn gegenüber anderen vertreten darf. Bei einem Vertrag über die Hallennutzung sind fachliche Abstimmung, Vereinsbeschluss und Unterschrift unterschiedliche Aufgaben. Hier erfahren Sie, welche Rolle Satzung, Vorstand und Vollmacht dabei spielen.