Gerichtsentscheidung

§ 1 UStG und § 4 Nummer 22 Buchstabe b UStG: Sportbeiträge und Vorsteuer: Warum der BFH zurückverwies – Bundesfinanzhof, 13.11.2025, V R 4/23

Wenn der Verein Beiträge erhebt und zugleich einen Hallenumbau plant, können Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug zusammenhängen. Zuerst muss klar sein, welche Leistungen den Zahlungen gegenüberstehen. Ein BFH-Urteil zeigt, warum Beiträge nicht pauschal außerhalb der Umsatzsteuer liegen. Der Beitrag erklärt zugleich, welche Fragen das Gericht im konkreten Fall noch offenließ.