Gerichtsentscheidung

§§ 7, 7a und 127 SGB IV: Honorarunterricht, Beschäftigung und heutiges Übergangsrecht – Bundessozialgericht, 28.06.2022, B 12 R 3/20 R

Ein Honorarvertrag beantwortet noch nicht, ob eine Lehrkraft sozialversicherungsrechtlich selbständig arbeitet. Entscheidend ist auch, wie der Unterricht tatsächlich organisiert wird. Ein Urteil zur Tätigkeit an einer Musikschule macht die Abgrenzung anschaulich. Hier werden die damalige Entscheidung, das heutige Statusverfahren und das besondere Übergangsrecht voneinander getrennt.