Gerichtsentscheidung

BGB §§ 32, 37 und Art. 6 DSGVO: Mitglieder vor einer Abstimmung per E-Mail erreichen – BGH, 10.12.2025, II ZR 132/24

Ein Sportverein ließ seine Mitglieder über den Verkauf von Vereinsgrundstücken abstimmen. Ein Mitglied wollte die anderen per E-Mail über Gegenargumente informieren, doch der Verein gab die Adressen nicht heraus. Ob und wie es dafür Kontaktdaten erhalten kann, lässt sich nicht mit einem pauschalen Verweis auf Datenschutz beantworten. Ein BGH-Urteil erläutert das Zusammenspiel von Mitgliederrechten und Datenschutz. Der Beitrag zeigt, weshalb Anlass, benötigter Umfang und konkrete Umstände für die Prüfung wichtig sind.