Gerichtsentscheidung

BGB § 833: Warum der Reittherapieverein sich nicht wie ein Erwerbstierhalter entlasten konnte – BGH VI ZR 312/09

Eine Reiterin mit Behinderung wurde bei einer Reitstunde eines Vereins für Reittherapie verletzt und verlangte Schadensersatz. Im Streit ging es unter anderem darum, ob sich der Verein wie ein Erwerbstierhalter von der Haftung entlasten konnte. Ein therapeutisches Vereinsangebot benötigt eine klare Haftungs- und Versicherungsplanung. Einnahmen aus dem Angebot entscheiden noch nicht allein darüber, welche Tierhalterhaftung gilt. Ein BGH-Urteil erklärt, weshalb die besondere Entlastungsmöglichkeit für Erwerbstierhalter im entschiedenen Vereinsfall nicht griff. Sie erfahren, welche Fragen für die Organisation eines eigenen Angebots offenbleiben.