Gerichtsentscheidung

AO §§ 55, 61 und 163: Fehlerhafte Vermögensbindung trotz ordnungsgemäßer Mittelverwendung – BFH, V R 27/23

Eine GmbH beantragte eine steuerliche Ausnahme, obwohl ihre Satzung über ein Jahr lang keine wirksame Vermögensbindung vorgesehen hatte. Der Bundesfinanzhof lehnte dies in seinem Urteil vom 20. November 2025 ab: Eine tatsächlich ordnungsgemäße Mittelverwendung glich den Satzungsfehler im entschiedenen Fall nicht automatisch aus. Bei einer Satzungsneufassung darf die Regel zum verbleibenden Vereinsvermögen nicht versehentlich verloren gehen.