Erklärbeitrag

DSGVO, KunstUrhG und DDG: Fotos und Website im Reitverein

Ein schönes Vereinsfoto darf nicht automatisch auf die Website. Prüfen Sie Personenrechte, Bildrechte und die geplante Verwendung getrennt. Datenschutz, Einwilligung in Personenbilder und Rechte am Foto sind dabei unterschiedliche Fragen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Prüfung für die Vereinskommunikation ordnen.