Ob WBO-Wettbewerb, LPO-Turnier, Reitertag, Lehrgang oder Vereinsfest: Auf dem Vereinsgelände treffen Pferde, Kinder, Zuschauer, Fahrzeuge, Helfer und technische Aufbauten zusammen. Veranstaltungssicherheit beginnt deshalb vor dem Aufbau. Sie entsteht durch klare Zuständigkeiten, einen verständlichen Lageplan und Abläufe, die auch bei Zeitdruck funktionieren.
Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände und Organisationsteams in Reitvereinen. Er bietet eine strukturierte Planungsgrundlage für Reitturniere im Verein, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls. Je nach Format und Anlage sind insbesondere Betreiber, Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr, Rettungsdienst und Veterinäramt frühzeitig einzubeziehen.
1. Zuerst das Veranstaltungsformat und die Verantwortung klären
Am Anfang steht die Einordnung der Veranstaltung. Nationale Turniere werden nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) durchgeführt. Breitensportliche Veranstaltungen mit Wettbewerben orientieren sich in der Regel an der Wettbewerbs-Ordnung (WBO). Maßgeblich bleiben außerdem die zum Termin geltende Ausschreibung, Entscheidungen der zuständigen Landeskommission und mögliche örtliche Auflagen. LPO und WBO ersetzen weder behördliche Anforderungen noch die konkrete Sicherheitsplanung.
Der Verein sollte für den Veranstaltungstag eine Veranstaltungsleitung und eine Stellvertretung benennen. Die Veranstaltungsleitung koordiniert die operative Organisation, ist erreichbar und kann innerhalb der vereinbarten Zuständigkeiten Entscheidungen treffen. Rechtliche und vereinsinterne Verantwortung des Vorstands werden dadurch nicht aufgehoben. Praktisch ist es sinnvoll, diese Koordinationsrolle nicht dauerhaft mit einer weiteren Schlüsselaufgabe wie Meldestelle, Platzdienst oder Parkplatzkoordination zu verbinden.
Eine praxistaugliche Rollenmatrix
- Veranstaltungsleitung: behält den Gesamtüberblick, koordiniert Freigaben und entscheidet im vereinbarten Rahmen bei Störungen oder Wetterlagen.
- Pferdebereich: betreut Abreiteplatz, Pferdewege, Abtrennungen und die Kommunikation mit Reitern.
- Platzteam: kontrolliert Boden, Hindernisse, Ein- und Ausritte sowie sichere Arbeitswege.
- Besucher und Einlass: übernimmt Besucherlenkung, Absperrungen und die Weitergabe von Durchsagen.
- Parkplatz und Zufahrt: steuert Pferdetransporter, Besucherverkehr, Lieferverkehr und die Freihaltung der Rettungszufahrt.
- Erste Hilfe: kennt Material, Standort und die vereinbarte Notfallkette.
- Wetter und Technik: beobachtet Wetterentwicklung sowie Lautsprecher, Stromversorgung und Beleuchtung.
- Behördenkontakt: ist benannte Ansprechperson für Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt oder Veterinäramt.
Für jede Aufgabe gehören Name, Mobilnummer, Stellvertretung, Einsatzzeit und Weisungsweg in eine schriftliche Liste. Vor Veranstaltungsbeginn erhalten die verantwortlichen Personen eine kurze Einweisung. Helfer müssen wissen, an wen sie Mängel, Unfälle oder auffällige Situationen melden. Dabei hilft ein Helferplan fürs Reitturnier.
2. Die Gefährdungsbeurteilung als Arbeitsablauf nutzen
Die DGUV Information 215-310 beschreibt die Gefährdungsbeurteilung als systematisches Ermitteln und Bewerten von Gefährdungen, das Festlegen von Schutzmaßnahmen und die Prüfung ihrer Wirksamkeit. Für Reitvereine eignet sich daraus eine einfache, schriftliche Arbeitsliste. Sie schafft keinen Automatismus für Genehmigungen, macht Zuständigkeiten und Kontrollen aber nachvollziehbar.
| Gefährdung | Maßnahme | Zuständig | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Pferde und Zuschauer treffen an einer Engstelle aufeinander | Getrennte Wege, Absperrung und Beschilderung | Pferdebereich | Vor Einlass und fortlaufend |
| Fahrzeuge kreuzen Pferde- oder Besucherwege | Zufahrtsplan, Einweiser und Sperrzeiten | Parkplatzteam | Aufbau und Betrieb |
| Wetter beeinträchtigt den Ablauf | Beobachtung und vorbereiteter Unterbrechungsablauf | Veranstaltungsleitung | Regelmäßig und anlassbezogen |
| Technik oder temporäre Aufbauten sind unsicher | Prüfung vor Nutzung und fachkundige Ausführung | Technikverantwortung | Vor Freigabe |
| Sturz oder medizinischer Notfall | Erste Hilfe, freie Zufahrt und Einweiser | Erste-Hilfe-Team | Vor Beginn |
Die Liste sollte nach dem Aufbau erneut geprüft werden: Nicht die geplante Maßnahme zählt, sondern ihre tatsächliche Umsetzung. Nach der Veranstaltung helfen dokumentierte Mängel, Beinaheereignisse und Verbesserungen bei der nächsten Planung.
Vor Aufbau, während des Betriebs und beim Abbau prüfen
Vor dem Aufbau: Zu prüfen sind Zufahrten, Bodenverhältnisse und vorhandene bauliche Anlagen. Außerdem wird festgelegt, wo Zelte, Tribünen, Stromverteiler, Lautsprecher und Verkaufsstände stehen und welche Bereiche während des Aufbaus gesperrt werden.
Während der Veranstaltung: Rettungs- und Fluchtwege müssen frei bleiben. Absperrungen, Wege und sensible Bereiche werden wiederholt kontrolliert. Abgestellte Fahrzeuge, Kinderwagen, Verkaufsstände oder Gepäck dürfen Pferdewege nicht einengen.
Beim Abbau: Fahrzeuge, Hindernisse und Technik werden erst bewegt, wenn Besucher und Pferde aus den betroffenen Bereichen geleitet sind. Eine Person koordiniert die Reihenfolge und prüft das Gelände abschließend.
3. Gelände, Wege und Bereiche sicher trennen

Der Lageplan ist das zentrale Arbeitsmittel des Organisationsteams. Er sollte mindestens Zuschauerflächen, Reitflächen, Abreiteplatz, Pferdebereiche, Parkplätze, Lieferzufahrt, Rettungszufahrt, Erste-Hilfe-Punkt, Toiletten, Verkaufsstände, Technik, Fluchtwege und vereinbarte Sammelstellen zeigen. Der Plan muss gut lesbar sein und den Schlüsselpersonen vorliegen.
Pferde-, Besucher- und Fahrzeugwege sollten möglichst getrennt verlaufen. Wo sich Wege nicht vermeiden lassen, braucht es eine kontrollierte Querung mit guter Sicht, ausreichend Raum und eingewiesenen Personen. Pferde sollten nicht durch dicht stehende Besuchergruppen, enge Verkaufsbereiche oder unübersichtliche Zelte geführt werden.
Besonders wichtige Geländekontrollen
- Unebenheiten, Löcher, rutschige Stellen, Kabel und Schläuche beseitigen oder wirksam sichern.
- Zäune, Tore, mobile Gitter und Boxen auf Stabilität, scharfe Kanten und Verschlüsse prüfen.
- Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sichtbar kennzeichnen und dauerhaft freihalten.
- Ein- und Ausgänge so organisieren, dass sich Besucherströme nicht mit Pferden oder Fahrzeugen stauen.
- Tribünen, Zelte, Bühnen, Beleuchtung und weitere temporäre Aufbauten nach den örtlich geltenden Anforderungen prüfen lassen.
- Stromleitungen gegen Stolpern, Nässe und Beschädigung sichern; improvisierte Anschlüsse vermeiden.
- Bei Dunkelheit Wege, Treppen, Ausgänge und sensible Bereiche angemessen beleuchten.
Die DGUV nennt bei der Vorabprüfung einer Veranstaltungsstätte unter anderem Verkehrs- und Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenstellen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutz, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Stellplätze sowie die Belastbarkeit von Wegen und baulichen Anlagen. Die DGUV-Information ist eine fachliche Planungsgrundlage. Bauordnungsrecht, Versammlungsstättenrecht und Anforderungen an temporäre Bauten sind jedoch landes- und objektbezogen mit den zuständigen Stellen zu klären.
4. Notfall-, Alarm- und Evakuierungsplan vorbereiten
Ein Notfallplan muss kurz, verständlich und unter Belastung nutzbar sein. Er gehört in die Veranstaltungsmappe und an zentrale Arbeitsplätze. Je nach Art, Größe, Ort und Publikum kann ein Sicherheitskonzept erforderlich sein. Wenn eine schnelle Räumung sicherzustellen ist, muss ein Alarm- und Evakuierungsplan vorliegen. Ob dies beim konkreten Format verlangt wird, klärt der Verein mit Betreiber, Ordnungsamt, Bauaufsicht und gegebenenfalls Feuerwehr.
Der Notfallplan sollte mindestens enthalten
- Adresse der Anlage, geeignete Zufahrt und Einweisungspunkt für Rettungskräfte.
- Notrufnummer 112 sowie Standort und Erreichbarkeit des Erste-Hilfe-Punkts.
- Namen und Telefonnummern von Veranstaltungsleitung, Ersthelfern und Platzverantwortlichen.
- Standorte von Feuerlöschern, Verbandmaterial, Absperrmaterial und Taschenlampen.
- Regelung für Durchsagen sowie eine Alternative bei Ausfall der Lautsprecher.
- Vereinbarte Sammelstellen und einen Ablauf für sensible Pferdebereiche.
- Den festgelegten Entscheidungsweg für Unterbrechung, Abbruch oder Verlegung.
Bei einem Unfall wird der Bereich gesichert, Erste Hilfe geleistet, der Notruf veranlasst und eine Person zur Einweisung des Rettungsdienstes geschickt. Medizinische Maßnahmen übernehmen nur entsprechend qualifizierte Personen. Bei einem auffälligen Pferd wird Abstand geschaffen, das Umfeld gesichert und die zuständige Person für den Pferdebereich informiert. Fachkundige Hilfe wird nach der vereinbarten Notfallkette hinzugezogen.
Wetterlagen vorher durchspielen
Für Gewitter, Sturm, Starkregen, Hitze und schlechte Sicht sollte der Verein vorab klären: Wer beobachtet die Wetterlage? Wer informiert die Veranstaltungsleitung? Welche Bereiche werden bei einer Unterbrechung gesichert oder geräumt? Wohin können sich Zuschauer, Helfer und Pferde bewegen? Wie wird die Entscheidung kommuniziert?
Eine Unterbrechung darf keine neuen Gefahren verursachen. Fahrzeuge dürfen nicht unkoordiniert auf das Gelände fahren und Pferde nicht durch aufgelöste Besuchergruppen geführt werden. Vor einer Wiederaufnahme kontrollieren die zuständigen Personen die betroffenen Bereiche und melden ihre Einschätzung an die Veranstaltungsleitung.
5. Tierwohl und Pferdegesundheit organisatorisch absichern
Tierwohl gehört zur Sicherheitsplanung und ist nicht allein eine Frage des Regelwerks. Das Tierschutzgesetz verbietet bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die Leistungsfähigkeit beeinflussen können. Wer ein Tier betreut, muss es außerdem angemessen pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Für die Organisation bedeutet das: Pferde brauchen sichere Abtrennungen, übersichtliche Wege, möglichst ruhige Wartebereiche und Zugang zu geeignetem Wasser. Wetterschutz, Wartezeiten und Wegeführung sind in den Ablauf einzubeziehen. Die konkrete Versorgung richtet sich nach den Bedingungen vor Ort, den geltenden Regelwerken und der Verantwortung der jeweiligen Tierhalter. Weitere Ansätze zeigt der Beitrag Tierwohl im Reitverein verankern.
- Pferdebereiche möglichst von dichtem Publikumsverkehr und unnötigen Durchgängen fernhalten.
- Wasserstellen so anordnen, dass sie erreichbar sind, ohne Wege zu blockieren.
- Abreite- und Wartebereiche organisieren, damit keine gefährlichen Engstellen entstehen.
- Bei Witterung oder Unruhe Belastung und Ablauf beobachten und bei Bedarf anpassen.
- Eine Meldestelle für Auffälligkeiten benennen und Entscheidungen nachvollziehbar festhalten.
- Für verletzte oder erkrankte Tiere sichere Wege abseits dichter Besucherbereiche vorsehen, soweit dies vor Ort möglich ist.
Ungeschulte Helfer sollen keine tiermedizinischen Bewertungen treffen. Ihre Aufgabe ist es, Gefahren zu erkennen, das Umfeld zu sichern, verantwortliche Personen zu informieren und fachkundige Hilfe nach dem vereinbarten Ablauf zu veranlassen.
6. Veterinäramt und Tierseuchenrecht frühzeitig einbeziehen
Bei Veranstaltungen mit Pferden können tierseuchenrechtliche Anzeige- und Abstimmungspflichten entstehen. Nach § 4 der Viehverkehrsverordnung ist für Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und ähnliche Veranstaltungen grundsätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vorher vorgesehen. Die Behörde kann eine Veranstaltung aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung beschränken oder verbieten.
Ob ein konkretes Reitturnier, ein Reitertag oder ein anderes Vereinsformat darunter fällt und welche Unterlagen nötig sind, muss der Verein mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt klären. Das gilt besonders bei überregionaler Teilnahme, wechselnden Tierbeständen, Unterbringung auf dem Gelände oder einer aktuellen Seuchenlage. Die Vier-Wochen-Frist ist ein wichtiger Planungszeitpunkt, ersetzt aber nicht die frühzeitige Rückfrage beim Veterinäramt.
7. Erste Hilfe, Ordnungsdienst und Kommunikation planen
Umfang und Organisation von Erster Hilfe sowie eines möglichen Ordnungsdienstes hängen von Art, Größe, Ort und Publikum ab. Pauschale bundesweite Schwellenwerte sind dafür nicht geeignet. Der Verein stimmt den Bedarf mit Betreiber, Veranstaltungsleitung sowie gegebenenfalls Ordnungsamt, Feuerwehr oder Rettungsdienst ab.
Alle Helfer sollten die Adresse kennen, wissen, wie ein Notruf abgesetzt wird, und wissen, wer Rettungskräfte an der Zufahrt empfängt. Durchsagen müssen kurz und sachlich sein. Bei Kindern und Jugendlichen sind die zuständigen Aufsichtspersonen oder Jugendleitungen einzubeziehen. Namen und Gesundheitsinformationen dürfen nicht unnötig öffentlich bekannt gemacht werden.
8. Musik, Ausschilderung und organisatorische Pflichten
Öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik sind nach Angaben der GEMA vor der Durchführung anzumelden. Das kann Musik bei Siegerehrungen, Moderation, auf dem Turnierplatz, bei einem Vereinsfest oder bei einem Abendprogramm betreffen. Diese Prüfung erfolgt unabhängig von Sicherheits- und Genehmigungsfragen. Wie sich Musik bei Reitturnier und Vereinsfest berücksichtigen lässt, ist gesondert zu prüfen.
Für Sportvereine weist die GEMA bei Veranstaltungen im Freien im Tarif U-ST zusätzlich auf einen Lageplan mit der Gesamtveranstaltungsfläche hin. Freiluftflächen und Zeltbereiche können unterschiedlich behandelt werden; einzelne Veranstaltungsteile sind gegebenenfalls getrennt anzumelden. Der ohnehin erforderliche Sicherheitslageplan kann daher auch für die Musikmeldung hilfreich sein. Tarif, Frist und konkrete Anmeldepflicht hängen vom jeweiligen Format und der Nutzung ab.
9. Kompakte Checkliste für den Veranstaltungstag
- Veranstaltungsleitung und Stellvertretung sind benannt und erreichbar.
- Rollen, Weisungswege und Telefonnummern liegen schriftlich vor.
- Der Lageplan ist aktuell und allen Schlüsselpersonen erklärt.
- Pferde-, Besucher-, Liefer- und Rettungswege sind getrennt oder kontrolliert gekreuzt.
- Rettungszufahrt, Fluchtwege und gegebenenfalls Notausgänge sind frei.
- Boden, Zäune, Tore, temporäre Aufbauten, Kabel und Beleuchtung sind kontrolliert.
- Erste-Hilfe-Material, Notrufablauf und Einweisung für Rettungskräfte sind organisiert.
- Wetterbeobachtung und der Ablauf bei Unterbrechungen sind vereinbart.
- Pferdebereiche sind sicher organisiert; Wasser und Wetterschutz sind berücksichtigt.
- Betreiber, Veterinäramt und weitere zuständige Stellen wurden rechtzeitig einbezogen.
- LPO, WBO, Ausschreibung und Vorgaben der Landeskommission wurden in aktueller Fassung geprüft.
- Musiknutzung und gegebenenfalls erforderliche GEMA-Angaben sind geprüft.
- Mängel, Ereignisse und Verbesserungen werden nach der Veranstaltung festgehalten.
Typische Fehler vermeiden
- Operative Zuständigkeiten bleiben unklar: Eine erreichbare Veranstaltungsleitung und schriftlich benannte Aufgaben schaffen Orientierung.
- Der Lageplan dient nur der Anmeldung: Er sollte auch Wege, Helferpositionen, Notfallpunkte und Pferdebereiche abbilden.
- Rettungswege werden beim Aufbau zugestellt: Zufahrten sichtbar markieren und während des gesamten Betriebs kontrollieren.
- Wetter wird nur morgens geprüft: Wetterentwicklung und Kommunikationsweg während der Veranstaltung beobachten.
- Tierwohl wird nur als Regelwerksthema behandelt: Wartezeiten, Lärm, Wasser, Wetterschutz und Wegeführung gehören in die Planung.
- Das Veterinäramt wird zu spät angesprochen: Format und mögliche aktuelle Auflagen frühzeitig abstimmen.
- Helfer erhalten keine Einweisung: Eine kurze Besprechung von Rollen und Notfallablauf reduziert Missverständnisse.
FAQ zur Veranstaltungssicherheit im Reitverein
Wer koordiniert am Veranstaltungstag die Gesamtorganisation?
Der Verein sollte eine Veranstaltungsleitung mit Stellvertretung benennen. Diese koordiniert die operative Organisation und den vereinbarten Entscheidungsweg. Die vereinsrechtliche Verantwortung des Vorstands wird dadurch nicht ersetzt.
Wann braucht ein Reitverein ein Sicherheitskonzept?
Das hängt unter anderem von Veranstaltungsart, Größe, Ort, Publikum und Aufbauten ab. Die DGUV Information 215-310 nennt ein Sicherheitskonzept als mögliche Anforderung. Verbindliche Vorgaben klärt der Verein mit Betreiber und zuständigen Behörden.
Gilt für jede Veranstaltung die LPO?
Nein. LPO-Turniere und WBO-Veranstaltungen unterscheiden sich. Maßgeblich sind das konkrete Format, die aktuelle Ausschreibung und die Vorgaben der zuständigen Landeskommission.
Wann muss das Veterinäramt kontaktiert werden?
So früh wie möglich. Bei Wettbewerben mit Tieren kann eine Anzeige nach der Viehverkehrsverordnung erforderlich sein. Das Veterinäramt klärt, ob das konkrete Event erfasst ist, welche Fristen gelten und welche aktuellen seuchenhygienischen Vorgaben zu beachten sind.
Muss kostenlose Musik bei einer Vereinsveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden?
Öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik sind nach GEMA-Angaben vorab zu prüfen und in der Regel anzumelden. Das gilt nach Angaben der GEMA auch bei kostenlosem Eintritt. Tarif und Umfang richten sich unter anderem nach Veranstaltungsart, Fläche und Musiknutzung.
