Tierwohl im Reitverein darf nicht bei einem Leitbild oder einem Hinweis am schwarzen Brett stehen bleiben. Es muss im Alltag erkennbar sein: bei Haltung, Pflege, Unterricht, Einsatzplanung und beim Umgang mit Auffälligkeiten. Dafür braucht ein Verein nicht in erster Linie allgemeine Appelle, sondern klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Abläufe und fachkundige Entscheidungen.
Das gilt besonders für Schulpferde. Sie tragen das Vereinsangebot, arbeiten mit Reitern unterschiedlicher Erfahrung und erleben wechselnde Unterrichts- und Veranstaltungssituationen. Kein Pferd darf dabei auf eine feste Stundenquote reduziert werden. Entscheidend sind stets das einzelne Pferd, sein Gesundheitszustand, Alter, Ausbildungsstand, seine bisherige Beanspruchung, seine Reaktion auf die Arbeit sowie ausreichende Erholung.
Dieser Leitfaden richtet sich an Vorstände, Betriebsverantwortliche, Ausbilder, Jugendleitungen und Mitglieder von Reitvereinen. Er zeigt, wie sich Tierwohl als verbindlicher Teil der Vereinsorganisation verankern lässt, ohne fachliche Leitlinien mit unmittelbar geltendem Recht zu verwechseln.
Die rechtliche Grundlage: Tierwohl ist keine freiwillige Zusatzleistung
Nach § 1 Tierschutzgesetz sind Leben und Wohlbefinden des Tieres zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese bundesrechtliche Grundlage betrifft auch die Pferdehaltung und Pferdenutzung im Verein.
§ 2 Tierschutzgesetz verpflichtet Personen, die ein Tier halten, betreuen oder zu betreuen haben, zu angemessener Ernährung, Pflege und verhaltensgerechter Unterbringung. Außerdem muss die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung bestehen. Erforderlich sind die Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung notwendig sind.
Für Reitvereine folgt daraus vor allem ein organisatorischer Auftrag: Diejenigen, die Pferde halten, betreuen oder einsetzen, müssen ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können. Der Vorstand sollte dafür geeignete Rahmenbedingungen schaffen, Verantwortlichkeiten festlegen und prüfen, ob vereinbarte Abläufe im Alltag funktionieren. Ausbilder müssen den Einsatz im Unterricht am einzelnen Pferd ausrichten. Mitglieder, Helfer und Jugendliche brauchen klare Regeln für Umgang, Pflege und Meldungen.
Die BMEL-Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten sowie zum Tierschutz im Pferdesport bieten dafür fachliche Orientierung. Sie helfen bei Selbstkontrolle und guter Praxis, sind aber keine eigenständigen Rechtsnormen. Ein Verein sollte daher Empfehlungen aus Leitlinien nicht als unmittelbar gesetzliche Einzelpflichten darstellen.
Tierwohl organisatorisch verankern

Ein tragfähiges System muss im Vereinsalltag einfach genug sein, um tatsächlich genutzt zu werden. Ausgangspunkt ist eine Vorstandsentscheidung: Welche Mindestabläufe gelten für Vereinspferde, wer übernimmt welche Aufgabe und wie werden Beobachtungen weitergegeben?
Eine koordinierende Stelle benennen
Der Verein sollte eine fachkundige, namentlich benannte Person für die Koordination der Pferdebelange bestimmen. Je nach Vereinsgröße kann dies die Betriebsleitung, eine Stallverantwortliche oder eine geeignete Person aus dem Vorstand sein. Diese Rolle ersetzt weder eine tierärztliche Untersuchung noch die Zuständigkeit des Veterinäramts. Sie verhindert aber, dass wichtige Informationen zwischen Unterricht, Stall, Weide und Vorstand verloren gehen.
Zu den Aufgaben können insbesondere gehören:
- für jedes Vereinspferd Zuständigkeit und Vertretung festzuhalten,
- vereinbarte Haltungs-, Pflege- und Einsatzabläufe zu koordinieren,
- Beobachtungen aus Stall, Weide und Unterricht zusammenzuführen,
- bei Auffälligkeiten den vereinbarten Meldeweg anzustoßen,
- empfohlene Maßnahmen und Rückmeldungen nachvollziehbar festzuhalten,
- den Vorstand über wiederkehrende Probleme und offene Entscheidungen zu informieren.
Eine Vertretungsregelung ist unverzichtbar. Tierwohl darf nicht davon abhängen, dass eine einzelne Person jederzeit erreichbar ist. Verlässliche Zuständigkeiten und Kontakte gehören deshalb auch zu einer funktionierenden Notfallorganisation im Reitverein.
Für jedes Pferd ein aktuelles Betreuungsprofil führen
Für jedes Schul- und sonstige Vereinspferd ist ein kurzes, aktuelles Betreuungsprofil sinnvoll. Es muss keine aufwendige Akte sein. Wichtig ist, dass die zuständigen Personen dieselben für ihre Aufgabe notwendigen Informationen finden und dass Änderungen nachvollziehbar bleiben.
- Name, Alter sowie Besitzer oder sonst verantwortliche Person,
- Haltungsform und relevante Besonderheiten im Stall-, Auslauf- oder Weidemanagement,
- Fütterungsplan und bekannte Besonderheiten,
- anstehende Hufpflege- und tierärztliche Termine,
- Ausbildungsstand und passende Einsatzbereiche,
- bekannte Einschränkungen, Warnzeichen und vereinbarte Pausen,
- Ansprechperson, Vertretung und Notfallkontakt.
Die Dokumentation dient nicht dazu, Pferde schematisch zu verwalten. Sie soll Ausbildern und Stallverantwortlichen helfen, Entscheidungen am individuellen Pferd auszurichten. Hinweise zur systematischen Beobachtung und Dokumentation des Pferdewohls können dabei die Abläufe unterstützen. Zugriff auf persönliche oder gesundheitliche Angaben sollte auf die Personen begrenzt bleiben, die diese Informationen für ihre Aufgabe benötigen.
Haltung: Bewegung, Sozialkontakt und Erholung mitdenken
Pferdehaltung umfasst mehr als einen Stallplatz und Futter zu festen Zeiten. Die Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz beziehen sich auf Ernährung, Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung. Die BMEL-Leitlinien zur Pferdehaltung unterstützen Vereine dabei, Stall, Auslauf, Weide und tägliches Management systematisch zu betrachten.
Für die Vereinsorganisation genügt es daher nicht, dass ein Auslauf grundsätzlich vorhanden ist. Es sollte klar sein, wer täglich prüft, ob Flächen nutzbar und sicher sind, ob Wasser verfügbar ist, ob relevante Bereiche sauber und funktionsfähig bleiben und ob Witterung oder Bodenverhältnisse Anpassungen erfordern. Ergänzend hilft eine klare Hygieneorganisation für Stall, Weide und Vereinsanlage.
Eine tägliche Kontrollroutine vereinbaren
Eine kurze Stallrunde kann dazu beitragen, Veränderungen früh wahrzunehmen. Sie ersetzt keine tierärztliche Untersuchung, schafft aber eine verlässliche Übergabe zwischen den Beteiligten. Die Kontrolle kann beispielsweise umfassen:
- den allgemeinen Eindruck: Verhalten, Körperhaltung, Bewegungsbild und Futteraufnahme,
- Wasserangebot, Futterversorgung und Sauberkeit der relevanten Bereiche,
- Boxen, Zäune, Tore, Wege, Weide- und Auslaufflächen,
- sichtbare Verletzungen, Schwellungen, auffällige Wärme, deutliche Lahmheit oder ungewöhnliches Verhalten,
- die Umsetzung des vorgesehenen Auslauf-, Weide- und Ruheplans.
Die Beobachtung sollte konkret statt diagnostisch formuliert werden. „Belastet das linke Vorderbein deutlich weniger“ ist für die weitere Einschätzung hilfreicher als eine Vermutung über eine bestimmte Erkrankung.
Haltungsabläufe schriftlich festlegen
Ein kurzer Haltungsstandard macht aus guten Absichten nachvollziehbare Vereinbarungen. Er kann festhalten, wie Sozialkontakte und Gruppenzusammensetzungen organisiert werden, wer Auslauf und Weide kontrolliert, wie Futter, Wasser und Stallbereiche geprüft werden und wie der Verein auf Hitze, Frost, Sturm, Nässe oder schwierige Bodenverhältnisse reagiert.
Ebenso wichtig ist die Frage, wie der Verein mit Engpässen umgeht. Personalmangel darf nicht dazu führen, dass einzelne Pferde dauerhaft weniger Pflege oder weniger Bewegungsmöglichkeiten erhalten. Der Standard sollte regelmäßig sowie nach Umbauten, Bestandsveränderungen oder wiederkehrenden Problemen überprüft werden.
Schulpferde pferdegerecht einsetzen

Schulpferde brauchen eine individuelle Einsatzplanung. Die FN-Informationen zu Schulpferdeangeboten machen deutlich, dass keine pauschal passende Stundenobergrenze für alle Pferde besteht. Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Alter, bisherige Beanspruchung sowie Pausen und Erholung müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.
Mit einem Belastungsprofil planen
Eine bloße Stundenliste ist deshalb nur ein Teil der Planung. Eine ruhige Anfängergruppe, ein Springunterricht, ein Ausritt, eine Korrektureinheit oder ein Einsatz bei einer Veranstaltung können unterschiedlich fordernd sein. Der Verein sollte die Belastung nicht allein über die Dauer bewerten.
Ein Einsatzplan kann mindestens erfassen:
- Art und Dauer der Einheit,
- Erfahrungsstand der Reiterinnen und Reiter,
- körperliche und mentale Anforderungen,
- vorherige und geplante Erholungszeiten,
- individuelle Ausschlüsse, etwa bestimmte Übungen oder Einsatzarten,
- Beobachtungen vor und nach dem Einsatz.
Der Plan muss veränderbar sein. Wirkt ein Pferd müde, ungewöhnlich widerständig, unkonzentriert oder auffällig, darf es nicht allein wegen eines belegten Stundenplans eingesetzt werden. Ausbilder benötigen im Verein ausdrücklich die Möglichkeit, eine Einheit anzupassen, ein Pferd auszutauschen oder den Einsatz zu beenden.
Regelmäßige Korrektur und passende Ausbildung organisieren
Die FN nennt für verantwortbare Schulpferdeangebote unter anderem fachkundige Pflege, klare Gesamtaufsicht und regelmäßige Korrektur durch erfahrene Reiter. Regelmäßige Korrektur kann helfen, Veränderungen in Bewegung, Rittigkeit oder Verhalten früh wahrzunehmen und die Ausbildung des Pferdes passend fortzuführen.
Auch der Unterricht selbst ist Teil des Tierwohls. Pferde sollten nicht dauerhaft mit unpassenden Hilfen, überfordernden Aufgaben oder ungeeigneter Ausrüstung belastet werden. Die BMEL-Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport beziehen Umgang, Ausbildung, Training und Nutzung von Pferden ein. Sie können daher als fachlicher Rahmen für vereinsinterne Ausbildungsstandards dienen.
Erholung sichtbar einplanen
Erholung sollte nicht nur entstehen, wenn Unterricht ausfällt. Im Belegungsplan können Pausen und Tage ohne zusätzliche Trainingsbelastung ausdrücklich berücksichtigt werden. Dabei ist das gesamte Bewegungs- und Haltungsmanagement einzubeziehen: Bewegung außerhalb des Unterrichts ist etwas anderes als eine weitere Trainingseinheit.
Statt einer starren Wochenzahl sollte der Verein regelmäßig prüfen: Wie wirkt das Pferd vor und nach der Arbeit? Passt die Aufgabe zu seinem Ausbildungsstand? Treten Auffälligkeiten wiederholt auf? Werden Pausen eingehalten? Werden tierärztliche oder sonstige fachliche Empfehlungen berücksichtigt?
Trainer, Jugendleitung und Mitglieder einbinden
Tierwohl kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten wissen, was von ihnen erwartet wird. Gerade Jugendliche übernehmen im Stall oft früh Verantwortung. Diese Verantwortung sollte altersgerecht angeleitet und klar begrenzt sein. Entscheidungen über gesundheitliche Auffälligkeiten oder die weitere Nutzung eines Pferdes gehören nicht in die alleinige Verantwortung von Kindern und Jugendlichen.
Ausbilder und Helfer einweisen
Neue Trainer, Honorarkräfte und Helfer sollten vor ihrem ersten Einsatz eine Einweisung erhalten. Dazu gehören die Haltungs- und Pflegebesonderheiten der Pferde, Regeln für Satteln, Trensen, Führen und Anbinden, passende Einsatzbereiche, bekannte Ausschlusskriterien, das Vorgehen bei auffälligem Verhalten und der Meldeweg.
Eine Wiederholung ist besonders bei wechselnden Helfern, Ferienangeboten oder neuen Vereinsangeboten sinnvoll. Die Einweisung schafft keine Fachqualifikation, kann aber verhindern, dass wichtige Informationen nur mündlich und zufällig weitergegeben werden.
Eine verständliche Stall- und Unterrichtsordnung nutzen
Eine kurze Tierwohlordnung sollte verständlich formuliert und für Mitglieder sichtbar zugänglich sein. Sie kann unter anderem regeln:
- ruhigen und respektvollen Umgang mit Pferden,
- kein Schlagen, Treten, Ziehen oder unnötiges Erschrecken,
- Führen und Anbinden nach den Vereinsregeln,
- Kontrolle passender Ausrüstung vor dem Reiten,
- sofortige Meldung von Verletzungen oder ungewöhnlichem Verhalten,
- Vorrang der Pferdegesundheit vor Unterrichts- und Veranstaltungszielen.
Für Jugendliche sollte außerdem klar sein, an wen sie sich wenden können, wenn sie eine Situation als problematisch erleben. Ein Meldeweg ist nur wirksam, wenn auch eine Vertretung erreichbar ist und niemand Nachteile befürchten muss, weil er eine Beobachtung anspricht.
Beobachten, dokumentieren und handeln
Eine belastbare Tierwohlstruktur braucht einen transparenten Meldeweg. Er sollte so einfach sein, dass er auch in einem vollen Stallalltag genutzt wird. Möglich sind ein Stallbuch, eine digitale Dokumentation oder ein standardisiertes Formular. Entscheidend ist nicht das Medium, sondern dass Zuständigkeit, Zeitpunkt und weitere Schritte nachvollziehbar sind.
Ein vierstufiger Meldeweg
- Beobachten: Die Person beschreibt konkret, was sie gesehen hat, ohne eine Ferndiagnose zu stellen.
- Sichern: Soweit erforderlich und fachlich vertretbar wird eine weitere Belastung zunächst vermieden; die zuständige Person wird informiert.
- Einordnen: Die verantwortliche Stelle entscheidet über das weitere interne Vorgehen und veranlasst bei Bedarf eine tierärztliche Beurteilung.
- Nachhalten: Beobachtung, Maßnahme, Rückmeldung, Einsatzpause und weitere Freigabe werden nachvollziehbar festgehalten.
Bei Schmerzen, deutlicher Lahmheit, auffälligen Verhaltensänderungen oder Überlastungsverdacht gehört eine tierärztliche Beurteilung in den Mittelpunkt. Vereinsinterne Einschätzungen ersetzen keine Untersuchung. Bei gesundheitlichen Problemen sollte auch die Entscheidung über eine erneute Nutzung fachlich abgesichert werden.
Beschwerden sachlich bearbeiten
Ein gutes Meldesystem sucht zuerst nach einer sicheren Lösung für das Pferd, nicht nach einem Schuldigen. Das kann die Bereitschaft erhöhen, Auffälligkeiten früh anzusprechen. Wiederholte Verstöße gegen Vereins-, Sicherheits- oder Tierschutzregeln müssen dennoch bearbeitet werden. Der Vorstand sollte deshalb festlegen, wer Beschwerden entgegennimmt, wie sie dokumentiert werden und wann ein Gespräch, eine Nachschulung oder ein Ausschluss von der Pferdenutzung in Betracht kommt.
Wann das Veterinäramt einzubeziehen ist
Der gesetzliche Vollzug des Tierschutzes liegt beim Amtstierarzt beziehungsweise beim örtlich zuständigen Veterinäramt. Die FN-Übersicht zu Tierschutzgesetz und Leitlinien ordnet diese Rolle ein und weist zugleich darauf hin, dass Leitlinien keine Rechtsnormen sind.
Welches Veterinäramt zuständig ist, richtet sich nach dem Standort der Anlage. Ansprechpartner, Verfahrenswege und mögliche zusätzliche Anforderungen sind regional organisiert. Reitvereine sollten die Kontaktdaten hinterlegen und für ihre Anlage klären, wie bei Fragen oder dringenden Situationen vorzugehen ist.
Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- unklar ist, wie eine konkrete Haltungssituation behördlich eingeordnet wird,
- bauliche Veränderungen oder eine neue Betriebsform geplant sind,
- wiederkehrende Probleme trotz interner Maßnahmen bestehen,
- Hinweise auf erhebliche oder andauernde tierschutzrelevante Zustände vorliegen,
- eine Zuständigkeit oder die Notwendigkeit eines Antrags geklärt werden soll.
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz prüfen
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, benötigt nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe c Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Daraus folgt nicht, dass jeder Reitverein automatisch erlaubnispflichtig ist. Entscheidend ist insbesondere, ob ein Reit- oder Fahrbetrieb gewerbsmäßig betrieben wird.
Vereine mit entgeltlichen Reitangeboten, umfangreichem Schulbetrieb oder einer gemischten Vereins- und Betriebsstruktur sollten die Einordnung frühzeitig mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt klären. Die Rechtsform als eingetragener Verein beantwortet diese Einzelfallfrage für sich genommen nicht.
Tierwohl bei Veranstaltungen und Lehrgängen
Turniere, Ferienkurse, Schnuppertage und Vereinsfeste verändern den üblichen Ablauf. Deshalb sollte jede Veranstaltung einen kurzen Tierwohlplan erhalten. Er muss nicht umfangreich sein, sollte aber Zuständigkeiten und mögliche Abbruchentscheidungen vorab klären.
- Welche Pferde sind für welche Aufgaben geeignet?
- Wie werden Pausen, Wasser, Fütterung und Ruhe organisiert?
- Wer beobachtet die Pferde zwischen den Einheiten?
- Wer darf einen Einsatz bei Stress, Hitze oder gesundheitlichen Auffälligkeiten beenden?
- Wie werden fremde Pferde organisatorisch aufgenommen?
- Welche Anforderungen an Ausrüstung, Transport und Sicherheit sind für die Veranstaltung relevant?
Programmdruck darf die Entscheidung zugunsten des Pferdes nicht verdrängen. Ein Pferd sollte nicht eingesetzt werden, nur weil eine Gruppe gebucht, ein Programmpunkt angekündigt oder ein Startplatz bezahlt wurde.
Typische Fehler im Vereinsalltag
Tierwohl bleibt ein allgemeines Leitbild
Der Satz „Wir achten auf unsere Pferde“ beschreibt eine Haltung, aber keinen Ablauf. Wirksamer sind konkrete Standards mit verantwortlichen Personen, Vertretungen und einer regelmäßigen Überprüfung.
Wichtige Informationen liegen bei einer einzelnen Person
Wenn nur Betriebsleitung oder Trainer den Überblick haben, entstehen bei Abwesenheit Lücken. Betreuungsprofile, Vertretungen und ein zugänglicher Meldeweg machen die Organisation belastbarer.
Die Stundenliste ersetzt die Einsatzplanung
Eine reine Zählung von Reitstunden berücksichtigt weder Belastungsart noch Tagesform. Einsatzart, Pausen, Beobachtungen und individuelle Einschränkungen gehören in die Entscheidung.
Auffälligkeiten werden relativiert
Formulierungen wie „Das Pferd ist immer so“ oder „Die Stunde muss noch stattfinden“ ersetzen keine fachliche Einschätzung. Auffälligkeiten sollten konkret dokumentiert und bei Bedarf tierärztlich abgeklärt werden.
Leitlinien werden wie Gesetze behandelt
BMEL- und FN-Leitlinien sind wichtige fachliche Orientierung. Ihre Empfehlungen sollten im Verein genutzt, aber nicht als unmittelbar geltende Rechtsnormen ausgegeben werden.
Umsetzungsplan für die ersten 90 Tage
Tag 1 bis 30: Bestandsaufnahme
- Koordinierende Verantwortliche und Vertretungen benennen.
- Vereinspferde und Betreuungsprofile erfassen.
- Haltung, Auslauf, Fütterung, Pflege und Einsatzplanung prüfen.
- Notfallkontakte sowie das zuständige Veterinäramt recherchieren.
- Wiederkehrende Auffälligkeiten und offene Maßnahmen sammeln.
Tag 31 bis 60: Abläufe festlegen
- Haltungs- und Pflegeabläufe schriftlich vereinbaren.
- Schulpferde nach Eignung und individueller Belastbarkeit einteilen.
- Einsatz-, Pausen- und Beobachtungsdokumentation einführen.
- Meldeweg und Vorgehen bei tierärztlicher Abklärung festlegen.
- Ausbilder, Helfer und Jugendleitungen einweisen.
Tag 61 bis 90: Erproben und nachbessern
- Dokumentation im Alltag testen und unnötig komplizierte Schritte vereinfachen.
- Eine erste Auswertung mit Ausbildern und Stallverantwortlichen durchführen.
- Rückmeldungen von Jugendlichen und Mitgliedern aufnehmen.
- Veranstaltungsabläufe anhand der neuen Vereinbarungen prüfen.
- Dem Vorstand offene Punkte und vorgeschlagene Maßnahmen vorlegen.
Für eine externe Bestandsaufnahme kann ein pferdehaltender Verein außerdem den FN-Betriebscheck prüfen. Das Angebot richtet sich auch an Vereine, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind, und verbindet Vor-Ort-Beratung mit individuellen Handlungsempfehlungen.
FAQ: Tierwohl im Reitverein
Wer trägt im Verein Verantwortung für das Tierwohl?
Die Verantwortung verteilt sich auf mehrere Ebenen. Der Vorstand gestaltet die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Reitvereins. Betriebsverantwortliche und fachkundige Stallpersonen setzen Haltungs- und Pflegeabläufe um. Trainer entscheiden über eine pferdegerechte Nutzung im Unterricht. Jede Person, die ein Pferd hält, betreut oder nutzt, muss die jeweils geltenden Anforderungen beachten.
Gibt es eine gesetzliche Höchstzahl an Einsatzstunden für Schulpferde?
Eine pauschal für jedes Pferd passende Stundenobergrenze lässt sich nicht als allgemeiner Tierwohlstandard festlegen. Maßgeblich sind unter anderem Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Alter, Ausbildungsstand, Art der Arbeit und Erholung. Der Verein sollte die Einsatzplanung regelmäßig am einzelnen Pferd bewerten und dokumentieren.
Wann sollte ein Pferd aus dem Unterricht genommen werden?
Bei konkreten Auffälligkeiten wie deutlicher Lahmheit, möglichen Schmerzen, ungewöhnlichen Verhaltensänderungen oder Überlastungsverdacht sollte ein Pferd nicht einfach weiter eingesetzt werden. Die verantwortliche Person ist zu informieren; je nach Situation ist eine tierärztliche Beurteilung zu veranlassen. Eine Ferndiagnose oder eigenmächtige Behandlung ersetzt keine fachliche Untersuchung.
Ist für jeden Reitverein eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich?
Nein, nicht automatisch. Eine Erlaubnis ist insbesondere zu prüfen, wenn ein Reit- oder Fahrbetrieb gewerbsmäßig unterhalten wird. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, sollte der Verein mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt klären.
Was kann ein Mitglied bei einem beobachteten Missstand tun?
Die Beobachtung sollte möglichst konkret und zeitnah an die benannte verantwortliche Person oder deren Vertretung gemeldet werden. Der Verein sollte hierfür einen niedrigschwelligen Meldeweg vorsehen. Bei erheblichen oder akuten Gefahren kann es zusätzlich erforderlich sein, den zuständigen tierärztlichen Dienst oder die zuständige Behörde einzubeziehen.
Wie oft sollte ein Verein seine Tierwohlabläufe überprüfen?
Eine strukturierte Überprüfung mindestens einmal jährlich ist eine sinnvolle Vereinsregel. Zusätzlich sollte der Verein nach Umbauten, Bestandsveränderungen, neuen Angebotsformen, wiederkehrenden Auffälligkeiten oder einem Vorfall prüfen, ob Abläufe angepasst werden müssen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Tierschutzgesetz, § 1: Grundsatz
- Tierschutzgesetz, § 2: Haltung und Betreuung
- Tierschutzgesetz, § 11: Erlaubnispflicht
- BMEL: Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
- BMEL: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- FN: Schulpferdeangebote von Vereinen und Betrieben
- FN: Tierschutz im Pferdesport – Tierschutzgesetz und Leitlinien
- FN-Betriebscheck zur Qualitätsförderung in Pferdebetrieben
