Ein Reitturnier im Verein gelingt nicht allein mit einer guten Ausschreibung und vielen Nennungen. Entscheidend ist ein Ablaufplan, der sportliche Organisation, Zuständigkeiten, behördliche Anforderungen sowie die Sicherheit von Pferden, Teilnehmenden, Helfenden und Publikum zusammenführt.
Dieser Leitfaden ist für Reitvereine gedacht, die ein eigenes Turnier oder einen Vereinswettbewerb vorbereiten. Im Mittelpunkt steht die sinnvolle Reihenfolge: Erst Turnierformat, Zuständigkeiten und Genehmigungswege klären. Danach Ausschreibung, Gelände, Meldestelle und Helferteam planen. Vor dem Turniertag müssen insbesondere Tierwohl, Notfallvorsorge, veterinärrechtliche Anzeige, Besucherführung und Rahmenprogramm belastbar organisiert sein.
1. Turnierformat und Ziel zuerst festlegen
Die erste Grundsatzentscheidung lautet: Plant der Verein Prüfungen nach der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) oder Wettbewerbe nach der Wettbewerbs-Ordnung (WBO)? Davon hängen unter anderem Ausschreibungsweg, sportliche Anforderungen, zuständige Stellen, Nennung und Teile der Turnierorganisation ab.
LPO-Prüfung oder WBO-Wettbewerb?
LPO-Prüfungen gehören zum regulären Turniersport mit den dafür geltenden Regelungen und Zuständigkeiten. WBO-Wettbewerbe können sich beispielsweise für Einsteiger, Nachwuchsreiter oder vereinsnahe Formate eignen. Die Regelwerke sind jedoch nicht austauschbar: Eine Vorgabe aus der LPO gilt nicht automatisch für eine reine WBO-Veranstaltung.
Der Vorstand sollte die folgenden Punkte frühzeitig schriftlich beschließen:
- Zielgruppe und sportlicher Anspruch der Veranstaltung,
- geplante Disziplinen und realistische Prüfungen oder Wettbewerbe,
- Kapazität von Gelände, Boden, Parkraum und Helferteam,
- benötigte Richter, Prüfer, Parcourschefs oder weitere Offizielle,
- zuständige Landeskommission und Ausschreibungsweg,
- Budget, Einnahmeerwartung und vertretbares finanzielles Risiko.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bündelt Informationen zu Turnierorganisation, Nennung, Datenverarbeitung sowie Beratung und Genehmigung von Ausschreibungen im Bereich für Turnierveranstalter. Für den konkreten Termin sind zusätzlich stets die aktuellen Vorgaben der zuständigen Landeskommission maßgeblich.
Termin, Gelände und Größenordnung
Der Termin sollte nicht allein zum Vereinskalender passen. Prüft auch konkurrierende Veranstaltungen, Ferienzeiten, verfügbare Offizielle, Bodenverhältnisse und die örtliche Infrastruktur. Eine Geländeskizze hilft, Engstellen und Konflikte früh zu erkennen.
In die Planung gehören mindestens Turnier- und Abreiteplatz, mögliche Ausweichflächen, Anhänger- und Besucherparkplätze, getrennte Wege für Pferde und Publikum, Rettungszufahrt, Strom, Wasser, Toiletten, Gastronomie sowie Müll- und Aufenthaltsbereiche. Die Zahl der Starts muss zu Platzgröße, Boden, Personal, Parkraum und Notfallstruktur passen. Ein kleineres, kontrollierbares Format ist für einen Verein oft sinnvoller als ein überlasteter Turniertag.
2. Ausschreibung, Zeitplan und Meldestelle organisieren
Die Ausschreibung ist sportliches Regelwerk, Informationsgrundlage und Arbeitsbasis für Meldestelle, Offizielle und Teilnehmende. Sie sollte erst erstellt werden, wenn Format, Termin, Platzkapazität und zentrale Verantwortlichkeiten geklärt sind.
Ausschreibung mit ausreichend Vorlauf erstellen
Beschreibt Prüfungen oder Wettbewerbe, Teilnahmebedingungen, Nenngelder und Einsätze, Startfolgen, Platzverhältnisse, Zeitrahmen und Ansprechpartner eindeutig. Formuliert nur Abläufe, die der Verein personell und organisatorisch auch leisten kann. Sehr kurze Pausen oder zahlreiche parallele Prüfungen können auf begrenztem Gelände unnötige Risiken schaffen.
Bei LPO-Veranstaltungen müssen Ausschreibung und Änderungen über die zuständigen Stellen laufen. Für die LPO 2024 gelten veröffentlichte Änderungen ab dem 1. Januar 2026. Änderungen einer Ausschreibung müssen grundsätzlich durch die zuständige Landeskommission oder die FN genehmigt werden. Prüft deshalb vor der Veröffentlichung und vor jeder späteren Änderung die aktuelle LPO-Fassung sowie den Weg bei Eurer Landeskommission.
Nennungen und Meldestelle
Die Meldestelle braucht eine verantwortliche Leitung, geeignete Arbeitsplätze, belastbare Technik und eine Vertretung. Legt vorab fest, wer Nennungen bearbeitet, Startbereitschaften entgegennimmt, Änderungen dokumentiert, Starterlisten erstellt, Ergebnisse prüft und Informationen an Richterteam, Ansage, Einlass und Turnierleitung weitergibt.
Für die technische Organisation kann je nach Veranstaltungsformat Turniersoftware eingesetzt werden. Die FN beschreibt TORIS.online für LPO-Prüfungen in Dressur, Springen, Fahren und Vielseitigkeit sowie für WBO-Wettbewerbe. Laut FN können veröffentlichte Veranstaltungen aus Nennung Online übernommen werden. Ob das System zum konkreten Ablauf passt, sollte die Meldestellenleitung vorab prüfen.
Ein schriftlicher Ablauf für die Meldestelle schafft Verlässlichkeit:
- Nennungen und erforderliche Angaben fristgerecht erfassen.
- Unvollständige oder unklare Angaben rechtzeitig klären.
- Startbereitschaften und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.
- Starterlisten mit Richterteam, Ansage und Einlass abstimmen.
- Ergebnisse nach jeder Prüfung kontrollieren lassen.
- Ergebnisdaten, Protokolle und Abrechnung geordnet sichern.
Teilnehmer- und Pferdedaten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden. Informationspflichten, Zugriffsrechte, Aufbewahrung und Löschung sind gesondert zu prüfen. Mögliche veterinärrechtliche Dokumentationspflichten können davon unabhängig sein.
3. Verantwortlichkeiten und Helferteam aufbauen
Ein Turnier braucht eine klar benannte Turnierleitung und abgegrenzte Aufgaben. Kritisch wird es, wenn mehrere Personen davon ausgehen, jemand anderes kümmere sich um Rettungswege, Boden, Technik oder die Kommunikation mit Behörden.
Bewährte Rollen
- Turnierleitung: Gesamtkoordination, Entscheidungen und Eskalation.
- Meldestelle: Nennungen, Startbereitschaften, Starterlisten und Ergebnisse.
- Sportkoordination: Abstimmung mit Richterteam, Prüfungsablauf und Zeitplan.
- Platz- und Bodenverantwortung: Kontrolle, Pflege und Meldung von Auffälligkeiten.
- Helferkoordination: Dienstplan, Einweisung, Pausen und Ersatzbesetzung.
- Sicherheitsverantwortung: Rettungswege, Besucherführung und Gefahrenmeldungen.
- Tierwohl-Ansprechperson: Meldungen zu auffälligen Pferden sowie Weitergabe an zuständige Stellen.
- Gastronomie- und Technikteam: Strom, Musik, Ausschank, Abfall und Abbau.
Für Schlüsselpositionen sollten Vertretungen vorgesehen sein. Das gilt besonders für Meldestelle, Technik, Platzaufsicht und Turnierleitung. Eine kurze, verbindliche Einweisung vor dem ersten Start sollte Wege, Kommunikationskette, Notruf, Rettungszufahrt und Verhalten bei losen oder gestürzten Pferden umfassen.
Helfer einweisen
Jede helfende Person sollte Beginn, Ende, Aufgabe, Treffpunkt und Pausen kennen. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Entscheidungen selbst getroffen werden dürfen und wann Turnierleitung, Sanitätsdienst, Tierarzt oder Feuerwehr informiert werden müssen. Bei langen Veranstaltungstagen gehören Wechsel und Verpflegung zur verlässlichen Einsatzplanung. Ein Helferplan fürs Reitturnier unterstützt dabei, Dienste und Vertretungen übersichtlich zuzuordnen.
4. Pferdewohl im gesamten Ablauf schützen

Tierwohl ist kein einzelner Programmpunkt, sondern betrifft Anreise, Abreiten, Prüfung, Wartezeit und Abfahrt. Das Tierschutzgesetz verlangt eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung. Pferden dürfen bei sportlichen Wettkämpfen keine Leistungen abverlangt werden, denen sie offensichtlich nicht gewachsen sind. Zudem verbietet das Gesetz leistungsbeeinflussende Maßnahmen mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden sowie Dopingmittel. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Tierschutzgesetz.
Praktische Maßnahmen für den Turniertag
- Trinkwasser und geeignete Ruhebereiche zugänglich halten.
- Boden, Hindernisse, Abgrenzungen und Einlassbereiche vor Beginn und im Verlauf kontrollieren.
- Abreite- und Prüfungsplatz vor unnötigem Publikumsverkehr schützen.
- Festlegen, wer auffällige Pferde oder problematische Situationen meldet und wer entscheidet.
- Wartezeiten und Pausen mit Blick auf Wetter, Gedränge und Belastung organisieren.
- Unnötigen Lärm und plötzliche Reize in Führ-, Sattel- und Versorgungsbereichen vermeiden.
- Tierärztliche Kontaktmöglichkeiten und eine erreichbare Zufahrt für den Tierarzt sicherstellen.
Bei Verletzungen, Erschöpfung oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten sind Ferndiagnosen durch Vereinsmitglieder nicht angebracht. Die zuständige Person sollte tierärztliche Einschätzung einbeziehen und eine Teilnahme oder Fortsetzung gegebenenfalls unterbrechen. Das ist Teil der Veranstalterverantwortung, nicht lediglich eine sportliche Entscheidung. Wie sich Tierwohl im Reitverein verankern lässt, sollte daher auch über den Turniertag hinaus geklärt sein.
5. Notfallplan, Sanitätsdienst und Erste Hilfe

Ein Notfallplan muss vor dem Turniertag erstellt, mit den Schlüsselpersonen besprochen und auf dem Gelände verfügbar sein. Er sollte nicht nur Stürze abdecken, sondern auch medizinische Notfälle, lose Pferde, Brand, Unwetter, Stromausfall und Verkehrsunfälle berücksichtigen.
Die FN stellt die Arbeitshilfe Humanmedizinische Notfallvorsorge Turniersport bereit. Sie behandelt unter anderem Sanitätsdienst, personelle Besetzung, Ablaufplanung, Ausrüstung, Versicherung und Unfallbericht gemäß § 40 LPO.
Was im Notfallplan stehen muss
- genaue Veranstaltungsadresse und Zufahrtsbeschreibung,
- Rettungspunkte und freizuhaltende Rettungswege,
- Standort des Sanitätsdienstes und medizinische Ansprechpartner,
- Notrufkette mit Zuständigkeiten und Telefonnummern,
- Standorte von Erste-Hilfe-Material, Feuerlöschern und Hauptstromabschaltungen,
- Verfahren bei Pferdesturz, losem Pferd, Brand und Unwetter,
- Kommunikationsweg zwischen Meldestelle, Ansage, Platzaufsicht und Turnierleitung,
- Dokumentation von Unfall, Erstversorgung, Zeugen und Folgemaßnahmen.
Für Erste-Hilfe-Material ist keine pauschale Zahl an Verbandkästen seriös ableitbar. Die DGUV weist darauf hin, dass Art, Menge und Aufbewahrungsorte von Gefährdungsbeurteilung, Gefahren, Größe und Struktur beziehungsweise Rettungswesen abhängen. Plant die Ausstattung deshalb passend zur konkreten Veranstaltung. Die DGUV-Information zu Erste-Hilfe-Material bietet dafür eine Grundlage.
6. Gefährdungsbeurteilung und sichere Besucherführung
Eine turnierspezifische Gefährdungsbeurteilung verbindet die Planung von Gelände, Helfereinsatz und Notfallvorsorge. Die DGUV-Information 215-310 betont klar zugeordnete Verantwortung, Gefährdungsbeurteilung sowie Verkehrs- und Arbeitssicherheit über den gesamten Planungsprozess.
Für ein Vereinsgelände bedeutet das insbesondere:
- Pferde- und Zuschauerwege möglichst trennen,
- Ein- und Ausgänge von Abreite- und Prüfungsplatz sichern,
- Gastronomie, Fahrräder, Kinderwagen und abgestellte Gegenstände von Pferdewegen fernhalten,
- Kabel, Kabelbrücken, Lautsprecher, Zelte und temporäre Bauten kontrollieren,
- Rettungszufahrten sichtbar freihalten,
- Parken, Anlieferung und Abreise so organisieren, dass Anhänger- und Besucherverkehr nicht kollidieren,
- ein Vorgehen bei Starkregen, Gewitter, Sturm, Hitze und schlechten Bodenverhältnissen festlegen.
Bei Unwetter oder deutlich verschlechterten Bodenverhältnissen muss die Turnierleitung anhand vorher festgelegter Kriterien über Unterbrechung, Anpassung oder Räumung entscheiden. Durchsagen, Verantwortlichkeiten und Sammelpunkte gehören deshalb in den Ablaufplan. Weitere Hinweise helfen dabei, die Veranstaltungssicherheit im Reitverein vorzubereiten.
7. Veterinäramt, Tierseuchenrecht und Pferderegister
Das Veterinäramt sollte frühzeitig eingebunden werden. Nach § 4 der Viehverkehrsverordnung müssen Veranstalter Wettbewerbe mit Vieh und ähnliche Veranstaltungen mindestens vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Behörde kann eine Veranstaltung aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung beschränken oder verbieten. Diese Frist aus der Viehverkehrsverordnung gehört daher in den verbindlichen Zeitplan.
Klärt mit dem Veterinäramt am Veranstaltungsort insbesondere:
- zuständige Stelle und Einreichungsform,
- erforderliche Angaben zu Ort, Termin, Tierzahl und Herkunft,
- mögliche Hygiene- und Desinfektionsvorgaben,
- eventuelle Nachweise für teilnehmende Pferde,
- Vorgehen bei Ausbrüchen oder Verdachtsfällen,
- mögliche Registerpflichten oder weitere Anforderungen bei überregionalen Veranstaltungen.
Equiden gelten im Tiergesundheitsrecht als Vieh. Das Fachportal Schleswig-Holstein erläutert zusätzlich mögliche Registerpflichten bei überregionalen pferdesportlichen Veranstaltungen. Die dort beschriebenen räumlichen Schwellen sind ausdrücklich landesspezifisch und dürfen nicht als bundesweite Regel ausgegeben werden. Verbindliche Auskunft erteilt allein die zuständige Behörde am Veranstaltungsort. Die FAQ des Landes Schleswig-Holstein zur ansteckenden Blutarmut der Einhufer dient als Einordnung, nicht als allgemeine Genehmigungsvorgabe.
8. Kommunale und weitere Auflagen prüfen
Zusätzliche Genehmigungen und Auflagen hängen von Bundesland, Kommune, Gelände und Veranstaltungsumfang ab. Neben den sportlichen Vorgaben sollte der Verein deshalb frühzeitig Gemeinde, Ordnungsamt, Bauamt, Feuerwehr, Veterinäramt und gegebenenfalls Straßenverkehrsbehörde ansprechen.
Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Themen relevant sein:
- Versammlungsstättenrecht und Brandschutz,
- temporäre Zelte, Tribünen, Verkaufsstände oder andere Bauten,
- Sondernutzung öffentlicher Flächen,
- Verkehrsregelung, Parkflächen und Beschilderung,
- Lärmschutz und Information der Nachbarschaft,
- Ausschank, Lebensmittelhygiene und Gaststättenrecht,
- Abfall, Abwasser und Toiletten,
- Versicherungsschutz und Veranstalterhaftung.
Eine bundesweit einheitliche Genehmigungsliste gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Genehmigungsmatrix mit Ansprechpartnern, Fristen, eingereichten Unterlagen, Rückmeldungen und Auflagen.
9. Musik, Gastronomie und Rahmenprogramm
Musik bei Einritten, Siegerehrungen, Beschallung, Livemusik oder Turnierparty kann eine GEMA-Anmeldung erfordern. Die GEMA weist darauf hin, dass öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik vor der Durchführung angemeldet werden müssen. Das gilt laut GEMA auch für kostenlose Veranstaltungen. Art, Größe oder Fläche der Veranstaltung können dabei relevant sein. Prüft die aktuellen Anforderungen direkt bei der GEMA für Vereinsveranstaltungen.
Verlasst Euch nicht auf pauschale Kostenangaben oder vermutete Landesvereinbarungen. Solche Vereinbarungen können regional begrenzt sein und sich ändern. Bundesland, Veranstaltungsart und aktueller Tarif müssen im Einzelfall geprüft werden. Was bei Musik bei Reitturnier und Vereinsfest zu berücksichtigen ist, sollte frühzeitig in die Planung einfließen.
Für Gastronomie und Rahmenprogramm braucht es eine eigene verantwortliche Person. Lebensmittel, Kühlung, Trinkwasser, Allergene, Strom, Gasflaschen und Abfall müssen praktisch organisiert und gegebenenfalls mit der zuständigen Kommune abgestimmt werden.
10. Zeitplan für die Turniervorbereitung
Sechs bis zwölf Monate vorher
- Turnierformat, Zielgruppe, Termin und Größenordnung beschließen.
- Gelände prüfen und einen vorläufigen Finanzplan erstellen.
- Zuständige Landeskommission, Veterinäramt und Kommune identifizieren.
- Turnierleitung, Meldestelle und Schlüsselrollen besetzen.
- Richter, Prüfer, Parcours- und Sanitätsdienst anfragen.
Drei bis sechs Monate vorher
- Ausschreibung abstimmen und den Genehmigungsweg einleiten.
- Helferbedarf, Gastronomie und Technik planen.
- Verkehrs-, Park- und Besucherführung ausarbeiten.
- Notfallplan und Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Veterinärrechtliche Anzeige und kommunale Anforderungen vorbereiten.
Vier bis acht Wochen vorher
- Anzeige beim Veterinäramt fristgerecht einreichen.
- Helferplan veröffentlichen und Einweisung vorbereiten.
- Material, Beschilderung, Kommunikationstechnik und Erste-Hilfe-Ausstattung prüfen.
- GEMA-Anmeldung und weitere erforderliche Veranstaltungsanmeldungen erledigen.
- Starterzahlen, Bodenpflege und Zeitplan fortlaufend abgleichen.
In der letzten Woche
- Wetterprognose und Bodenverhältnisse beobachten.
- Rettungswege, Strom, Lautsprecher, Zäune und Hindernisse kontrollieren.
- Notfallnummern, Lageplan und Verantwortlichenliste ausgeben.
- Alle Teams verbindlich einweisen.
11. Typische Fehler vermeiden
- Ausschreibung vor der Genehmigungsprüfung: Erst Zuständigkeiten und aktuelles Regelwerk klären.
- Zu späte Anzeige beim Veterinäramt: Die Vier-Wochen-Frist einplanen und lokale Anforderungen früh erfragen.
- Zu viele Starts: Kapazität von Boden, Helfern, Meldestelle, Parkraum und Notfallstruktur realistisch bewerten.
- Tierwohl ohne Zuständigkeit: Ansprechperson und Eskalationsweg benennen.
- Rettungswege als Parkfläche: Zufahrten sichtbar markieren und kontrollieren.
- Nur eine Person beherrscht die Meldestelle: Vertretung, Übergaben und Datensicherung organisieren.
- Musik wird übersehen: Nutzung rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls anmelden.
- Notfallplan bleibt im Büro: Schlüsselpersonen müssen ihn kennen; Lageplan und Notrufkette müssen erreichbar sein.
12. Kompakte Turniertag-Checkliste
- Ist die Turnierleitung erreichbar und sind alle Schlüsselrollen besetzt?
- Sind Rettungszufahrt, Rettungspunkte und Notrufkette bekannt?
- Sind Prüfungsplatz, Abreiteplatz, Hindernisse und Böden kontrolliert?
- Sind Pferde- und Zuschauerwege getrennt und frei?
- Stehen Wasser, Ruhebereiche und tierärztliche Kontaktmöglichkeiten bereit?
- Ist die Meldestelle arbeitsfähig und sind Starterlisten abgestimmt?
- Sind Wetterlage, Bodenverhältnisse und mögliche Unterbrechungen bewertet?
- Sind Helfende eingewiesen und Pausen geregelt?
- Sind Musik, Gastronomie, Strom, Müll und Toiletten organisiert?
- Ist geklärt, wer Unfälle, Unterbrechungen und besondere Vorkommnisse dokumentiert?
FAQ zum Reitturnier im Verein
Muss jedes Reitturnier beim Veterinäramt angezeigt werden?
Nach § 4 Viehverkehrsverordnung müssen Veranstalter Wettbewerbe mit Vieh und ähnliche Veranstaltungen mindestens vier Wochen vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen. Da Equiden im Tiergesundheitsrecht als Vieh gelten, sollte ein Verein das Veterinäramt frühzeitig kontaktieren und die Einordnung sowie mögliche zusätzliche Unterlagen für den konkreten Fall klären.
Gilt die LPO automatisch für WBO-Wettbewerbe?
Nein. LPO-Prüfungen und WBO-Wettbewerbe haben unterschiedliche Regelungs- und Genehmigungswege. Das Format muss daher zu Beginn eindeutig festgelegt werden.
Wie viele Sanitäter oder Verbandkästen braucht ein Turnier?
Eine pauschale Zahl ist nicht belastbar. Sanitätsdienst und Erste-Hilfe-Material müssen sich an Gefährdungsbeurteilung, Teilnehmerzahl, Disziplinen, Gelände und Rettungsstruktur orientieren. Die FN-Arbeitshilfe zur humanmedizinischen Notfallvorsorge und die DGUV-Hinweise sind dafür geeignete Grundlagen.
Wann muss Musik bei einem Vereinsturnier bei der GEMA angemeldet werden?
Öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Musik müssen laut GEMA vor der Durchführung angemeldet werden. Das kann auch kostenlose Veranstaltungen sowie Musik bei Siegerehrungen oder im Rahmenprogramm betreffen.
Was ist bei Änderungen der Ausschreibung zu beachten?
Bei LPO-Veranstaltungen müssen Änderungen grundsätzlich durch die zuständige Landeskommission oder die FN genehmigt werden. Vor jeder Änderung sind die aktuelle LPO-Fassung und der konkrete Genehmigungsweg zu prüfen.
Quellen & weiterführende Informationen
- FN: Turnierveranstalter – Organisation, Nennung und Ausschreibung
- FN: Turnier-Software TORIS.online
- FN: LPO-Änderungen gültig ab 1. Januar 2026
- FN: Humanmedizinische Notfallvorsorge Turniersport
- DGUV Information 215-310: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen
- DGUV: Erste-Hilfe-Material
- GEMA: Vereinsveranstaltungen mit Musik
- Gesetze im Internet: § 4 Viehverkehrsverordnung
- Land Schleswig-Holstein: FAQ zur ansteckenden Blutarmut der Einhufer
- Gesetze im Internet: Tierschutzgesetz
