Vorstand und Vertretung: § 26 BGB Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie bereiten Entscheidungen nachvollziehbar vor. Beteiligte erkennen, wer zuständig ist und was als Nächstes geschieht. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Benennen Sie die konkrete Entscheidung und die beteiligten Personen. 2. Prüfen Sie Satzung, Zuständigkeit und das dafür geltende Verfahren. 3. Halten Sie Beschluss, verantwortliche Person und nächsten Schritt fest. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Eigene Arbeitsvorlage · reitvereine Außenvertretung des Reitvereins folgt § 26 BGB und Satzung. Interne Fachzuständigkeit ist davon zu unterscheiden. Satzung / Registerstand: ________________________________________________ Amt / Funktionszeit: ________________________________________________ Vertretungsregel Wortlaut: ________________________________________________ Konkretes Geschäft: ________________________________________________ Intern zuständig / extern befugt: ________________________________________________ Vollmacht-/Registerfrage: ________________________________________________ Fachprüfung / Dokument: ________________________________________________ PRAXIS ANLEITUNG Vorstand: Registerstand, Satzung und Vertretungsregel gemeinsam prüfen. Vor Verträgen zu Anlagenbetrieb, Schulpferden und Hallennutzung Unterzeichnungsbefugnis klären. Mitglied: Zuständige Funktion ansprechen und verbindliche Zusage ihrer Befugnis zuordnen. Änderung mit Datum dokumentieren; alte Kontaktliste beweist keine Vertretungsmacht. GRENZEN Kein Vollmachtsnachweis oder geprüfter Vertrag. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 26 BGB – amtlicher Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html