Satzungsänderungen: Alte und neue Fassung gegenüberstellen Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie bereiten Entscheidungen nachvollziehbar vor. Beteiligte erkennen, wer zuständig ist und was als Nächstes geschieht. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Benennen Sie die konkrete Entscheidung und die beteiligten Personen. 2. Prüfen Sie Satzung, Zuständigkeit und das dafür geltende Verfahren. 3. Halten Sie Beschluss, verantwortliche Person und nächsten Schritt fest. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Eigene Arbeitsvorlage · reitvereine Die Synopse im Reitverein stellt alte und neue Satzungspassagen gegenüber. Änderungen rund um Anlagenbetrieb, Schulpferde und Hallennutzung brauchen eine klare Begründung. Registerfassung / Datum: ________________________________________________ Paragraf / alter Wortlaut: ________________________________________________ Neuer Entwurf / Version: ________________________________________________ Begründung / Folgen: ________________________________________________ Rechts-/Steuerfrage: ________________________________________________ Einladung / Beschlusswortlaut: ________________________________________________ Ergebnis / Protokoll: ________________________________________________ Register / Wirksamkeit: ________________________________________________ PRAXIS ANLEITUNG Vorstand: Registerfassung sichern; Entwurf nicht als geltende Satzung darstellen. Mitglied: Änderung und Folgen für Rechte oder Pflichten je Passage erkennen. Einladung, Beschluss und Protokoll auf gleichen Textstand beziehen; Register- und Steuerprüfung trennen. Beschluss, Anmeldung und wirksamen Änderungsstand separat dokumentieren. Gesetzlicher Gegencheck: § 33 BGB regelt grundsätzlich die Mehrheit bei Satzungsänderungen; die eigene Satzung und § 40 BGB sind daneben zu beachten. § 71 BGB knüpft Wirksamkeit an Eintragung und regelt Anmeldung/Unterlagen. Mehrheits- und Registerfragen vor Beschluss fachlich klären. GRENZEN Keine automatische Wirksamkeit. Schulförderverbands-Hinweis ist Verfahrensimpuls, keine Branchensatzung. GESETZE UND ÖFFENTLICHE STELLEN § 58 BGB – amtlicher Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__58.html § 33 BGB – amtlicher Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__33.html § 71 BGB – amtlicher Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__71.html § 40 BGB – amtlicher Volltext https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__40.html